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1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung.
- Grundlage dieser Beitragsordnung ist § 3 Absatz 3 der Satzung des Fördervereins der Pestalozzischule Ettlingen e.V.
- Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Fördervereins geändert werden.
- Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe des Beitrags.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
3 Beiträge
- Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder des Fördervereins beträgt 20 Euro.
- Erziehungsberechtigte Einzelmitglieder von aktuellen oder ehemaligen Schulkindern der Pestalozzischule Ettlingen können einen schriftlichen Antrag auf Familienmitgliedschaft stellen. Der jährliche Familienbeitrag beträgt 30 Euro. Jedes Familienmitglied wird wie ein Einzelmitglied behandelt und hat auf der Mitgliederversammlung eine Stimme.
- Jedes Mitglied kann sich freiwillig zur regelmäßigen Zahlung eines erhöhten Beitrags verpflichten.
4 Fälligkeit
- Der auf das Kalenderjahr bezogene Mitgliedsbeitrag wird erstmalig bei Annahme der Beitrittserklärung in voller Höhe fällig.
- In den Folgejahren erfolgt die Zahlung jeweils zum 1. April des Kalenderjahres.
- Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft. Bei Austritt aus dem Verein, unabhängig vom Grund, werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet.
- Über die regelmäßigen Beitragszahlungen hinaus sind Spenden sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Nichtmitgliedern jederzeit herzlich willkommen.
- Sollte sich ein Vereinsmitglied in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, so kann es mit dem Vorstand befristet ein Ruhen der Beitragspflicht oder eine Absenkung des Beitrags unter den vorgesehenen Mindestbeitrag vereinbaren.
5 Zahlungsmodus
- Die Zahlung des Beitrags erfolgt im Lastschriftverfahren.
- Für das Lastschriftverfahren ermächtigt das Mitglied den Förderverein zum Einzug des MitgliedsBeitrags. Entsprechende Formulare stellt der Vorstand des Fördervereins zur Verfügung. Zur Vermeidung kostenpflichtiger Rückbuchungen übermittelt das Mitglied eventuelle Änderungen der entsprechenden Angaben zeitnah an den Förderverein. Entstehen dem Förderverein durch Versäumnisse des Mitglieds Kosten (z. B. durch Rückbuchung), gehen diese zu Lasten des Mitglieds.
- Bei der freiwilligen Verpflichtung zur Zahlung eines erhöhten Beitrags gem. § 3 Abs. 4 der vorliegenden Beitragsordnung muss dies ebenfalls in schriftlicher Form gegenüber dem Vorstand erklärt werden, damit der entsprechende Beitrag eingezogen werden kann. Diese Erklärung kann jederzeit durch das Mitglied widerrufen werden – unter Berücksichtigung des Mindestbeitrags gem. § 3 Abs. 2 und 3 der vorliegenden Beitragsordnung.
6 Spendenbescheinigung
- Für Spenden über 300 Euro stellt der Förderverein automatisch eine Spendenbescheinigung aus. Bei Spenden bis 300 Euro genügt der Kontoauszug für das Finanzamt.
- Auf Wunsch kann für gezahlte Spenden bis 300 EUR eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
7 Datenschutz
- Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.
8 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung des Vereins am 10.04.2024 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
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